Um als Dienstleister oder Künstler sichtbar zu werden, ist eine Nutzung der sozialen Medien in der heutigen Zeit unabdingbar. Allerdings ist es längst nicht ausreichend, sich lediglich bei Facebook zu registrieren und eine Fanpage anzulegen. Wer wirklich von potenziellen Kunden wahrgenommen werden möchte, muss aktiv werden. Dazu eignen sich beispielsweise Gewinnspiele und andere Promotionen. Hierbei gibt es jedoch sämtliche Richtlinien zu beachten. Wird die Promotion oder das Gewinnspiel nicht konform mit den Regeln von Facebook durchgeführt, droht eine dauerhafte Sperrung des Profils.
Wie führt man ein Gewinnspiel auf Facebook durch?
Zunächst einmal ist zwischen einem Wettbewerb und einer Verlosung zu unterscheiden. Bei Ersterem wird dem Gewinner ein geldwerter Gewinn aufgrund von spezifischen Leistungen zuteil. Bei einer Verlosung wird der geldwerte Gewinn nicht nach Leistungserbringung vergeben. Hier kommen andere Kriterien zur Anwendung (z. B. wird nach dem Zufallsprinzip entschieden). Um ein Gewinnspiel durchzuführen, muss man zunächst eine Gewinnspiel-App erstellen. Es ist nicht erlaubt, einen herkömmlichen Facebook-Post zum Gewinnspiel umzufunktionieren. Die Besucher, die sich auf der Facebook-Fanseite aufhalten, sehen das Gewinnspiel und können die dazugehörige Gewinnspielseite im Optimalfall mit nur einem Klick öffnen.
Auf der Gewinnspielseite selbst befindet sich ein weiterer Link, über welchen die Teilnahme erfolgen kann. Besonders wichtig ist es, die Gewinnspielseite konform der DSGVO zu gestalten. Das bedeutet, dass der Besucher eine Datenschutzerklärung gemäß DSGVO, ein Impressum sowie einen Haftungsausschluss vorfinden muss. Auch die Verlosungsregeln des Gewinnspiels müssen aufgeführt sein.
Welche Besonderheiten müssen beachtet werden?
Häufig kursiert im Netz die Behauptung, dass es nicht erlaubt sei, den Besucher aufzufordern, Fan der Seite zu werden, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können. Dies ist aber tatsächlich erlaubt. Verboten ist es hingegen, eine Nutzung weiterer Facebook-Funktionen als Teilnahmebedingung zu verlangen. Aktionen, die zum Teilen oder kommentieren des Beitrags auffordern, verstoßen gegen die Richtlinien. Eine Teilnahme am Gewinnspiel, die automatisch nach dem Betätigen des Gefällt-mir-Buttons erfolgt, stellt ebenfalls einen Verstoß gegen die Facebook-Richtlinien dar. Dementsprechend muss noch eine zweite Aktion des Benutzers stattfinden.
Anhand dieser Tatsache lässt sich ableiten, dass es nicht möglich ist, z. B. jeden 20. Teilnehmer gewinnen zu lassen. Weiterhin ist es überaus wichtig, Facebook von jeder rechtlichen Verantwortung freizustellen. Es gilt in den Teilnahmebedingungen also ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook steht und von Facebook weder unterstützt noch gesponsert wird. Die Teilnehmer sind darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie nur mit dem Gewinnspielveranstalter kommunizieren und sie nur diesem ihre Daten zur Verfügung stellen. Bei einem regelkonformen Gewinnspiel ist es immer nötig, zumindest die E-Mail-Adressen zu generieren, um den Gewinner benachrichtigen zu können.
Ein häufiger Fehler ist die Benachrichtigung des Gewinners via Facebook-Chat oder Kommentar. Dies ist ausdrücklich nicht erlaubt. Selbstverständlich muss mit den Daten, die erhoben werden, sorgsam umgegangen werden. Die Erhebung von Daten, die nicht für die Teilnahme des Gewinnspiels oder den Versand des Gewinns benötigt werden, ist unzulässig. Weiterhin sollten personenbezogene Daten nach erfolgreicher Zusendung des Gewinns gelöscht werden.
Was ist eine Facebook-Promotion?
Nicht immer erreichen wichtige Beiträge genügend Reichweite. Facebook hat den Betreibern einer Fanseite daher die Möglichkeit offeriert, Beiträge kostenpflichtig zu bewerben. Allerdings müssen diese Beiträge gewissen Richtlinien entsprechen. Es dürfen keinerlei rechtsverletzende oder sexistische Inhalte enthalten sein. Auch das Verhältnis von Schrift zu Bild spielt eine Rolle. Eingereichte Promotionen, die einen zu großen Anteil an Schrift aufweisen, werden häufig abgelehnt.
Auch Beiträge, die Verlinkungen zu Seiten oder Angeboten aufweisen, die von den Facebook-Mechanismen als unseriös einstuft werden, kann man nicht bewerben. Es besteht allerdings nicht nur die Option, einzelne Beiträge zu bewerben, sondern auch die Fanseite als solches. Der Zweck ist in jedem Fall eine Erhöhung der Reichweite und das Gewinnen neuer Follower, welche sich im Idealfall zu Kunden entwickeln.
Wie genau führt man eine regelkonforme Facebook-Promotion durch?
Möchte man seine Facebook-Fanseite oder einen einzelnen Beitrag bewerben, muss man zunächst die Zielgruppe festlegen. Man kann sowohl das Alter, das Geschlecht, die Wohnregion und die Interessen der Zielgruppe auswählen. Anschließend legt man das Werbebudget und die Dauer der Promotion fest. Aktionen, die mindestens vier Tage andauern, haben sich als erfolgreicher erwiesen als zu kurze Promotionen. Nun gilt es noch, das Ziel der Promotion zu bestimmen. Bei einer Seitenpromotion handelt es sich um das „Sammeln“ neuer Fans, bei beworbenen Beiträgen können auch andere Aktionen erwünscht sein, wie z. B. Linkklicks oder Kommentare.